Mittwoch, 27. September 2017

steuergerecht?

in österreich is wahlkampf. eine zeit politischer unvernunft, wie es ein roter politiker mal ausgedrückt hat. auch die argumentation mancher ist manchmal an ideologischer borniertheit nicht zu überbieten.

gerade die linken behaupten immer wieder, dass arbeit hoch und kapitaleinkommen oder unternehmen niedrig besteuert würden. das stimmt so mal gar nicht.

arbeitseinkommen ist bis eur 11 000,- steuerfrei. bezogen auf die bemessungsgrundlage. die errechnet sich aus dem bruttoeinkommen ohne sonderzahlungen abzüglich sozialversicherungsbeiträge und div. freibeträge. bis dahin fallen nur sozialversicherungsbeiträge an, für die der versicherte auch eine versicherungsleistung bekommt. bis zur geringfügigkeitsgrenze wird ohnehin nur unfallversicherungsbeitrag bezahlt. darüber ist sv-pflicht ab dem ersten cent weg.

die bemessungsgrundlage ist nicht vergleichbar mit dem gewinn eines unternehmens, insbesondere von körperschaften.

körperschaften wie gmbh.s, ag.s und genossenschaften zahlen vorerst nur körperschaftssteuer in der höhe von 25 %, der gewinn bleibt jedoch im unternehmen. und das vom ersten cent weg. zudem gibt es auch eine mindest-körperschaftssteuer, die auch ohne gewinn fällig wird. wird der gewinn ausgeschüttet, fallen nochmals 27,5 % kapitalertragssteuer an. damit wird dieses einkommen über gewinn ausgeschüttet, mit 46 % besteuert.

vergleicht man steuerbelastung von arbeitseinkommen mit einkommen aus kapitalerträgen, dann muss man mit arbeit oder selbständigkeit mind. eur 260 000,- erzielen, um gleich viel steuern zu zahlen wie bei kapitaleinkommen.

es kursieren immer wieder informtionen, wieviel steuern internationale multis in österreich zahlen. wer solche zahlen veröffentlicht, lügt oder verletzt das steuergeheimnis. denn auf legalem weg darf in österreich niemand unbefugter an diese zahlen kommen.

wenn der staat in hinkunft am gewinn ausländischer konzerne mitnaschen will, wird so manches investment in österreich nicht mehr kommen. wenn zb. ein autohersteller beabsichtigt, in österreich motoren zu produzieren und diese zum selbstkostenpreis an den mutterkonzern zu liefern, dann wird das von links als nicht mehr zulässige gewinnverschiebung ins ausland interpretiert. aus ihrer sicht genügt es nicht, wenn ein solcher konzern in österreich überdurchschnittlich hohe löhne, lohnsteuern und lohnabgaben zahlt.


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