Dienstag, 19. März 2013

parteienfinanzierung

der wahlkampf in nö und die damit verbundene materialschlacht hat viele fragen aufgeworfen. dürfen beispielsweise parteispenden von den unternehmen als betriebsausgabe verbucht werden oder darf nur versteuertes geld in politiker und parteien investiert werden?

im klartext führt das zu folgenden konstruktionen: eine körperschaft öffentlichen rechts legt ihrer monatlich erscheinenden ausgabe eine sondernummer bei, die von einer bank, einer versicherung und einer weiteren organisation finanziert wird. u.a. findet sich ein zweiseitiger pr-artikel eines landespolitikers. wie wird diese art von politischer förderung steuerlich behandelt?

aber es geht noch viel einfacher. auf einer seite in einer zeitung findet sich zur hälfte werbung für einen landespolitiker und zur hälfte werbung für eine versicherung, die dafür bekannt ist, dass sie ebenfalls in die partei des politikers investiert. könnte es sein, dass die versicherung eine ganze seite kauft und die hälfte der partei zur verfügung stellt? buchhalterisch wird das ganze dann als werbeausgabe in der versicherung verbucht. offensichtlich ganz korrekt.

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